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Wir über uns

Der Polizei-Schützen-Verein-Kassel e.V. (kurz PSVK) wurde Ende 1999 von mehreren Schützen gegründet, die sich einen zusätzlichen Termin zum Schießen schaffen wollten und die alle eine bestimmte Vorstellung eines Vereines hatten: einen Verein zu haben, in dem sie ihrem Sport, Hobby und ihren Interessen nachgehen können, ohne "Vereins- und Verbandsmeierei" und Querelen.

Wir wollen Freude, Entspannung und Spaß an unserem Hobby haben, uns auch 'mal außerhalb des Schießstandes treffen.

Was wir nicht mögen sind Chaoten, Vereinsuniformen und Ordensträger, Griesgram, Leichtsinnige und Personen, die der Meinung sind, auf diesem Weg schnell zu einer Waffe zu kommen.

Oberstes Gebot ist und bleibt die Sicherheit, der sich alles unterordnen muss.

Wir schießen in 14 tätigem Rhythmus sportliche Disziplinen nach überregionalen und internationalen Regeln aus allen genehmigten Sportordnungen, soweit es unser Stand aufgrund seiner Zulassung ermöglicht (5x 25 Meter bis 1500 Joule Kurzwaffe und 6x 50 Meter KK-Gewehr). Zusätzlich schießen wir alle 2 Wochen auf dem Schießstand der Hubertus-Jäger in Helsa Trap und Skeet.

Alle diese Disziplinen beinhalten die Forderung nach Präzision, Konzentration, Zeitgefühl, Beherrschung des Sportgerätes und der Sicherheit.

Zusätzlich zum Hauptverein PSVK besteht noch die Abteilung "SLG PSVK Kassel", die Schießleistungsgruppe des Polizei-Schützen-Verein-Kassel e.V.

Die Schießleistungsgruppe wurde am 20.02.2007 gegründet und trägt den Namen "Schießleistungsgruppe - Polizei-Schützen-Verein-Kassel" kurz "SLG PSVK Kassel".

Die SLG gehört als Untergliederung zum Polizei-Schützen-Verein-Kassel e.V. nach deren Satzung $2 "Zweck des Vereins", Absatz 3. Die SLG hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Die Rechtsform "Eingetragener Verein" mit dem Zusatz "im Polizei Schützen Verein Kassel e.V." kann angestrebt werden.

Schießsportlich und waffenrechtlich ist die SLG Mitglied im Bund der Militär- und Polizeischützen e.V., kurz BDMP.

Mitglied kann jede(r) unbescholtene Bürger(in) werden, der (die) dem Polizei-Schützen-Verein-Kassel e.V. und dem BDMP e.V. angehört. Mit der Beantragung der Mitgliedschaft muss die Zugehörigkeit zum BDMP nachgewiesen werden.

Der Ausschluss bzw. Austritt aus dem PSVK e.V. oder BDMP e.V. bedeuten gleichzeitig den Ausschluss bzw. Austritt aus der SLG PSVK Kassel.

Mitglieder, die einer radikalen oder verfassungsrechtlich bedenklich eingestuften Organisation angehören, werden sofort aus der SLG ausgeschlossen. Richtlinie hierfür ist der jeweils aktuelle Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz.

Bescheinigungen nach dem Waffenrecht können vom Verein und BDMP nur nach den jeweils gültigen Gesetzen und der Ordnung des BDMP e.V. gegeben werden. Die Bescheinigung kann verweigert werden, wenn das Mitglied trotz Vorliegen der o.g. Voraussetzungen gegen die Sicherheit im Umgang mit Waffen und dem Verhalten auf dem Stand verstößt.

Wenn Sie am Schießsport Interesse haben, würden wir uns freuen, Sie zu informieren oder Sie eventuell einmal als Gast begrüßen zu dürfen.

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte den Button "Kontakt" am Ende dieser Seite.

30.11.1999